top of page

AGB

  1. Geltung​​​​

    • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen, insbesondere Tätowierungen, die Vanessa's Strong Ink Tattoo, Luisenstraße 9, 69181 Leimen, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Kunden erbringt beziehungsweise über eigene Arbeitnehmer oder Subunternehmer erbringen lässt.​

  2. Leistungserbringung​​

    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung gemäß den branchenüblichen Standards für Tätowierungen zu erbringen, wobei alle gesetzlich vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen strikt eingehalten werden, um Risiken wie Infektionen, allergische Reaktionen, Kreislaufbeschwerden, Schmerzen und die Notwendigkeit einer angemessenen Nachsorge zu minimieren.

    • Bevor eine Tätowierung vorgenommen wird, ist es wichtig, dass der Kunde seine Einwilligung zur körperlichen Veränderung gibt, da diese einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat darauf hingewiesen, dass mit einer Tätowierung potenzielle gesundheitliche Risiken verbunden sein können, die derzeit noch nicht vollständig abgeschätzt werden können.

    • Bestimmte Personen, wie diejenigen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder blutverdünnenden Medikamenten, sowie schwangere oder stillende Frauen, werden nicht tätowiert. Das Studio behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, und der Kunde ist verpflichtet, jegliche relevanten Informationen über Allergien, Medikamente oder Krankheiten offenzulegen.

    • Die Leistungserbringung des Auftragnehmers erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen, darunter die Volljährigkeit des Kunden, die Abwesenheit von Alkohol- oder Drogeneinfluss, Nichtvorliegen einer Schwangerschaft, das Fehlen bekannter Allergien oder Krankheiten, sowie eine angemessene Vorbereitung der Haut des Kunden. Darüber hinaus muss das gewünschte Motiv für die Tätowierung ethisch und moralisch akzeptabel sein.

    • Es ist zu beachten, dass aufgrund individueller Hautbeschaffenheiten, natürlicher Hautalterung und anderer Faktoren Abweichungen vom ursprünglichen Motiv und Veränderungen während des Heilungsprozesses auftreten können, was jedoch nicht als Mangel anzusehen ist.

  3. Rechte und Pflichten des Kunden

    • Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Auftragnehmer über eventuelle Allergien (insbesondere solche gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder andere Tätowiermittel), die Einnahme von Medikamenten (vor allem blutgerinnungshemmende oder andere Medikamente, die das Tätowieren beeinträchtigen könnten), sowie jegliche relevanten Krankheiten (insbesondere HIV, Hepatitis, Epilepsie oder ähnliche Erkrankungen) zu informieren.

    • Der Kunde kann ein gewünschtes Tattoo-Motiv mitbringen, das als Vorlage dienen soll. Jedoch behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das Motiv abzulehnen oder in Absprache mit dem Kunden Änderungen vorzunehmen. Alternativ kann der Kunde den Auftragnehmer damit beauftragen, ein individuelles Design zu erstellen.

    • Vor der Durchführung einer Tätowierung ist der Kunde verpflichtet, die gewählte Stelle, Größe und mögliche textliche Elemente (bei einer Tätowierung) erneut freizugeben.

    • Der Kunde muss die bereitgestellte Pflegeanleitung und alle weiteren Hygiene- und Pflegehinweise des Auftragnehmers bis zur vollständigen Abheilung des Tattoos einhalten. Zusätzlich zu den mündlichen Erklärungen während des Beratungs- oder Informationsgesprächs muss der Kunde auch die schriftlichen Informationen auf der Website des Studios sowie in den Geschäftsräumen beachten.

  4. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Anzahlung, Pauschalierter Schadensersatz

    • Für Tätowierungen werden die Preise entsprechend dem Arbeitsaufwand und individuellen Absprachen festgelegt. Sie beinhalten ein Beratungs- und Informationsgespräch, die Erstellung der Vorlage, das Tätowieren selbst sowie eventuelle Nacharbeiten gemäß Punkt 6. Die initial genannten Preise dienen lediglich als grobe Schätzung und sind nicht verbindlich, es sei denn, es wurde vorab schriftlich ein Festpreis vereinbart. Festpreise können ausschließlich mit dem Auftragnehmer oder einer von ihm bevollmächtigten Person festgelegt werden.

    • Faktoren, die erst während oder nach der Tätowierung bekannt werden, wie die Reaktion der Haut des Kunden oder seine Schmerztoleranz, können sich auf die endgültige Preisgestaltung auswirken. Bei umfangreicheren Projekten, die mehrere Sitzungen umfassen, wird nur ein maximaler Preis pro Termin als Festpreis vereinbart, jedoch kein Gesamtpreis über alle Sitzungen hinweg.

    • Sollte der Kunde nach Beginn der Leistungserbringung Änderungen am Tattoo wünschen, ist eine neue Preisvereinbarung zwischen Kunde und Auftragnehmer erforderlich. Für verbindliche Terminvereinbarungen ist eine Anzahlung entsprechend des zu erwartenden Gesamtaufwandes fällig, die dann auf den Endpreis angerechnet wird. Bei Terminen mit mehreren Sitzungen wird die Anzahlung beim letzten Termin mit der Abschlusszahlung verrechnet.

    • Bei einer Terminvereinbarung mit Folgeterminen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, nach jedem Termin einen Teilbetrag in Rechnung zu stellen. Bei kurzfristigen Terminabsagen (innerhalb von 48 Stunden oder zwei Werktagen vor dem vereinbarten Termin) oder bei Nichterscheinen zum Termin kann der Auftragnehmer neben den gesetzlichen Ansprüchen eine pauschale Entschädigung in Höhe der geleisteten Anzahlung verlangen und mit dieser verrechnen. Es bleibt beiden Parteien vorbehalten, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden nachzuweisen. Bei Absagen vor diesem Zeitraum behält sich der Auftragnehmer vor, die geleistete Anzahlung als Vergütung für eine aufwändige individuelle Vorlage einzubehalten.

  5. Sonstige Leistungen

    • Die Gebühren für zusätzliche Leistungen orientieren sich an den ausgewiesenen Tarifen oder der aktuellen Preisliste des Unternehmens.

    • Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

    • Zahlungen sind unverzüglich und ohne Abzüge zu leisten.

  6. Gutscheine

    • Geschenkgutscheine sind nicht gegen Bargeld einlösbar und unterliegen einer dreijährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB, beginnend ab dem Ausstellungsdatum. Der Ort der Einlösung ist ausschließlich in den Geschäftsräumen des Unternehmens. Im Falle eines Umzugs, Verkaufs oder der Geschäftsaufgabe des Unternehmens besteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Rückzahlung eines Gutscheins.

    • Nach einer Preiserhöhung behält sich das Unternehmen vor, vom Inhaber des Gutscheins den Differenzbetrag zum neuen Preis zu verlangen, selbst wenn die Art der Behandlung gleich bleibt. Angebotsaktionen und Rabattcoupons gelten nur für die damit verbundenen Leistungen, sind nicht kombinierbar und müssen innerhalb der angegebenen Frist eingelöst werden, solange der Vorrat reicht.

    • Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Sonderaktionen jederzeit und ohne Vorankündigung zu beenden. Unbefristete Aktionen enden spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe. Alle Sonderaktionen gelten nur, solange der Vorrat reicht.

    • Gutscheine sind personalisiert und können nur nach Absprache mit dem Aussteller geändert oder an Dritte weitergegeben werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Sondergutscheine von Kooperations- oder Vertriebspartnern können nicht mit anderen Angeboten kombiniert, gegen Bargeld eingetauscht oder für den Kauf von Waren verwendet werden.

  7. Nachstecharbeiten

    • Die Preise für Tätowierungen beinhalten die erforderlichen Nachstecharbeiten im üblichen Rahmen. Nachstecharbeiten umfassen Anpassungen, die nach der Abheilung des Tattoos notwendig sind. Die Notwendigkeit von Nachstecharbeiten hängt individuell von den Hautbeschaffenheiten des Kunden und der Aufnahme der Farbe durch die Haut ab. Nachstecharbeiten, die aufgrund unsachgemäßer Pflege durch den Kunden erforderlich sind, werden separat berechnet.

    • Termine für Nachstecharbeiten sollten innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach Abschluss der ursprünglichen Leistung wahrgenommen werden. Wenn der vereinbarte Termin für Nachstecharbeiten ohne triftigen Grund nicht wahrgenommen wird oder nicht rechtzeitig abgesagt wird (48 Stunden bzw. zwei Werktage vor dem Termin), verfällt der Anspruch auf kostenfreie Nachstecharbeiten.

    • Für Cover Ups werden Nachstecharbeiten immer separat in Rechnung gestellt.

    • Nachstecharbeiten, die auf mangelhafte Leistungen des Auftragnehmers zurückzuführen sind, werden im Rahmen der Nacherfüllung kostenlos durchgeführt. Motive im Hand-, Fuß- oder Ohrbereich, die aufgrund der häufigen Beanspruchung schlecht heilen, erfordern kostenpflichtige Nachstiche.

  8. Cover Ups

    • Cover Ups bezeichnen Tätowierungen, die auf Wunsch des Kunden dazu dienen, eine bereits vorhandene Tätowierung ganz oder teilweise zu überdecken und neu zu gestalten.

    • Es sei darauf hingewiesen, dass eine vollständige Abdeckung des ursprünglichen Tattoos durch den Auftragnehmer nicht garantiert werden kann. Es besteht die Möglichkeit von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu eingebrachten Tattoofarbe, was zu unerwünschten Farbentwicklungen oder unvorhersehbaren Reizungen der Haut führen kann.

    • Aufgrund der komplexen Natur von Cover Ups kann sich der zeitliche Aufwand erhöhen im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden gemäß dem vereinbarten Stundenpreis dem Kunden in Rechnung gestellt.

    • Für Nachstecharbeiten im Rahmen von Cover Ups fallen stets separate Gebühren an.

  9. Gewährleistung

    • Um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen oder Mängel zu melden, ist die schriftliche Form erforderlich.

    • Während der Behandlung werden Produkte verwendet, die den Bedürfnissen des individuellen Hautbildes entsprechen. Es kann jedoch keine Garantie für Verträglichkeit und Erfolg gegeben werden, insbesondere wenn Kundenfragen im Vorgespräch unzureichend oder ungenau beantwortet wurden. Kunden sind verpflichtet, eventuelle Krankheiten oder Allergien, die sich auf die Behandlung auswirken könnten, anzugeben.

    • Offensichtliche Mängel in der Behandlung müssen dem Unternehmen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Inanspruchnahme der Dienstleistung, gemeldet werden. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

    • Ansonsten unterliegen die Gewährleistungsansprüche des Kunden den gesetzlichen Bestimmungen.

  10. Einwilligung

  11. Schlussbestimmungen

    • Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird oder eine Regelungslücke aufweist, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall wird eine Regelung angewendet, die dem Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke in diesen Geschäftsbedingungen.​

bottom of page